1 - Welche Angaben enthält ein Archivauszug?
Der Archivauszug ist ein Dokument mit Informationen, die wir seit 1839 über alle in unserer Manufaktur gefertigten Zeitmesser sammeln und sorgfältig in den Archivbüchern vermerken. Er kann nur für Patek Philippe Uhren bestellt werden, deren erstes Verkaufsdatum mindestens zehn Jahre vor dem Datum der Anfrage liegt. Für jede Uhr kann innerhalb von 12 Monaten nur ein Archivauszug bestellt werden.
Dieses Dokument erwähnt ausschließlich die in unserem Archiv verfügbaren Informationen. Es beschreibt den Uhrentyp (Armbanduhr, Taschenuhr, Tischuhr), das Kaliber, die Uhrwerknummer, die Gehäusenummer, den Zifferblatt-Typ, den Armbandtyp, das Datum der Fertigstellung und – soweit verfügbar – weitere Informationen (z.B. von Patek Philippe ausgeführte Gravuren). Der Archivauszug ist weder ein Echtheitsbeweis noch ein Garantieschein.
2 - Worin liegt der Unterschied zwischen einem Archivauszug und dem Ursprungszeugnis?
Der Archivauszug ist ein Dokument mit Informationen, die in unserem Manufakturbüchern sorgfältig aufgezeichnet wurden (siehe Punkt 1).
Das Ursprungszeugnis ist so etwas wie ein Geburtsschein, der alle zum Identifizieren eines Zeitmessers erforderlichen Einzelheiten enthält. Er dient auch als Garantieschein und bestätigt, dass die Uhr in unserem Archiv registriert ist. Das Ursprungszeugnis ist ein einmaliges Dokument, das sorgfältig aufbewahrt werden muss. Bei Verlust kann keine Kopie ausgestellt werden.
3 - Weshalb muss ich Fotos meiner Uhr vorlegen?
Der Archivauszug beschreibt die Uhr in ihrem Originalzustand. Wir benötigen die Fotos, um die visuelle Übereinstimmung des Zeitmessers mit der Beschreibung in unseren Archivaufzeichnungen zu überprüfen.
Detaillierte Instruktionen über die mit Ihrer Bestellung eines Archivauszuges zu liefernden Fotos können als PDF über folgenden Link heruntergeladen werden: (Link)
4 - Was geschieht, falls die Fotos nicht mit der Beschreibung in Ihren Archivbüchern übereinstimmt?
Unser Archiv bietet die Möglichkeit, jede Patek Philippe Uhr zu identifizieren. Ihre Fotos werden mit den Beschreibungen in unserer Manufaktur-Datenbank und mit unserer Bilddatenbank verglichen. Ein Archivauszug kann nur ausgestellt werden, wenn alle von Ihnen gelieferten Einzelheiten mit den bei uns archivierten Informationen übereinstimmen (siehe auch Punkt 3).
5 - Auf welche Weise nutzt Patek Philippe die Fotos meiner Uhr?
Wir benötigen die von Ihnen gelieferten Fotos, um mit völliger Gewissheit einen Archivauszug auszustellen (siehe Punkt 3). Sie können auch für analytische und statistischen Zwecke benützt werden. Sie werden keinesfalls für kommerzielle Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergegeben.
6 - Werden meine persönlichen Angaben für Werbe- oder Marketingzwecke benützt?
Nein. Ihre Kontaktinformationen sind ausschließlich Bestandteil Ihrer Bestellung eines Archivauszuges. Jede weitere Benutzung ist ausgeschlossen, und sie werden auch nicht an das Register der Besitzer von Patek Philippe Uhren übermittelt (siehe Punkte 11 und 12).
7 - Wird im Archivauszug erwähnt, falls meine Uhr von Patek Philippe abgeändert worden ist?
Wenn eine Modifikation von Patek Philippe ausgeführt wurde und in unseren Archivbüchern aufgezeichnet ist, beschreibt der Archivauszug den Zustand der Uhr zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Verlassens der Manufaktur, sowie die spätere Modifikation.
8 - Wird im Archivauszug erwähnt, falls meine Uhr von Dritten abgeändert worden ist?
Sämtliche Abänderungen, die außerhalb unserer Ateliers vorgenommen wurden, können von Patek Philippe nicht berücksichtig werden. In solchen Fällen kann kein Archivauszug erstellt werden.
9 - Wo sind die Uhrwerk- und Gehäusenummern zu finden?
Die Uhrwerknummer ist ins Werk Ihrer Uhr graviert, die Gehäusenummer ist meistens in die Innenseite des Gahäusebodens graviert. Zum Ablesen der Nummern muss der Gehäuseboden entfernt werden. Ob bei Taschen- oder Armbanduhren empfehlen wir dringend, diese Arbeit einem offiziellen Patek Philippe Wiederverkäufer, Grossisten oder Service Center zu überlassen.
10 - Welche Information ist vertraulich / Welche Fragen werden durch einen Archivauszug nicht beantwortet?
Patek Philippe liefert keine Informationen wie den Namen des Erstbesitzers, die Namen der Käufer, die Verkaufspreise und die Anzahl der von einem Modell gefertigten Uhren.
11 - Wie kann ich mich als Besitzer einer Patek Philippe Uhr registrieren lassen?
Die Registrierung als Uhrenbesitzer erfolgt ausschließlich im Rahmen des Besitzer-Registrierverfahrens (Link)
12 - Wieviel beträgt der gegenwärtige Verkaufswert meines Patek Philippe Zeitmessers?
Patek Philippe kann sich hierzu nicht äußern und empfiehlt Ihnen, sich an ein Auktionshaus oder ein Spezialgeschäft Ihrer Wahl zu wenden.
13 - Was muss ich unternehmen, falls meine Uhr gestohlen wurde?
Der Archivauszugs-Dienst beschäftigt sich auch mit den Diebstahlsmeldungen.
Bitte liefern Sie uns folgende Informationen und Dokumente, damit wir den Diebstahl Ihrer Uhr aufnehmen können:
- Eine Kopie der Diebstahlsanzeige oder des Polizeirapports, in denen eindeutig die (1) Diebstahls-Referenznummer, die (2) Uhrwerks-Nummer und (3) die Gehäusenummer der Uhr aufgeführt sind.
- Die Kontaktdaten der Behörden, die die Diebstahls-Anzeige oder den Polizeirapport ausgestellt haben.
- Die Englisch- oder Französisch-Übersetzung der Diebstahls-Anzeige oder des Polizeirapports, falls dieses Dokument nicht bereits in einer der folgenden Sprachen vorliegt: Französisch, Englisch, Spanisch, Deutsch oder Italienisch.
- Eine Kopie des Ursprungs-Zertifikats der Uhr, oder, falls nicht verfügbar, einen auf Ihren Namen ausgestellten Kaufbeleg. Sollte keines dieser Dokumente vorliegen, benötigen wir ein anderes Dokument, das Ihr Eigentum an der Uhr bestätigt.
Falls eines dieser Dokumente fehlt, ist nicht gewährleistet, dass wir den Diebstahl Ihrer Uhr registrieren können.
14 - Was geschieht mit meiner Online-Bezahlung, falls der Archivauszug nicht ausgestellt werden kann?
Falls kein Archivauszug ausgestellt werden kann, werden Sie per E-Mail informiert, und ihre Zahlung wird an Ihr Kreditkarten-Konto zurückerstattet.
15 - Gibt es ein Beschwerderecht, falls kein Archivauszug ausgestellt wird?
Der Archivauszug-Service ist die einzige Instanz, die einen Archivauszug ausstellen oder verweigern kann.
16 - Beim Bestellen eines Archivauszuges habe ich beim Einloggen in den Patek Philippe Zahlungsdienst eine Fehlermeldung erhalten.
Ihr Versuch, sich mit unserem Zahlungsdienst zu verbinden, ist aufgrund Ihrer Sicherheits- oder Firewall-Einstellungen gescheitert. Bitte wenden Sie sich an Ihren IT-Support, um sicherzustellen, dass die folgenden Felder für SENDEN und EMPFANGEN Funktionen autorisiert werden.
- https://ni492hjvkd.execute-api.us-east-1.amazonaws.com/prod/payinit
- https://www.saferpay.com/*
17 - Was geschieht, falls vor weniger als einem Jahr für meinen Zeitmesser bereits ein Archivauszug ausgestellt worden ist?
Falls für Ihren Zeitmesser in den letzte zwölf Monaten bereits ein Archivauszug ausgestellt worden ist, wird Ihre Anfrage abgelehnt und ihre Zahlung vollständig zurückerstattet (siehe Punkt 14). Darüber hinaus werden wir Sie über das Datum informieren, ab welchem ein neuer Archivauszug ausgestellt werden kann.