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Ein Archivauszug kann für Patek Philippe Zeitmesser bestellt werden, deren erstes Verkaufsdatum 10 Jahre vor dem Datum des Antrags zurückliegt. Für jede Uhr kann innerhalb einer 12-Monatsfrist nur ein Auszug bestellt werden. Diese Dienstleistung kostet 500 Schweizer Franken. Kann für die Uhr kein Archivauszug ausgestellt werden, werden die Kosten vollständig zurückerstattet.
Wir benötigen Fotos, um die visuelle Übereinstimmung des Zeitmessers mit der Beschreibung in unseren Archivbüchern zu verifizieren. Die detaillierten Anforderungen an die zum Antrag eines Archivauszugs benötigten Fotografien können heruntergeladen werden.
Sie können anstelle von Fotos der Seriennummern eine Kopie der Servicerechnung einreichen. Diese Ausnahme gilt nur während der Service-Garantiefrist.
Der Archivauszug zu einer bestimmten Uhr umfasst einen Teil der Aufzeichnungen, wie sie seit 1839 in unserem Archiv zu jeder Uhr sorgfältig festgehalten werden. Das Ursprungszertifikat ist wie eine Geburtsurkunde, die zu jeder neuen Uhr mitgeliefert wird. Es enthält die Uhrwerks-, Gehäuse- und Referenznummern, um den Zeitmesser eindeutig zu identifizieren. Das Originaldokument dient als Garantieschein und muss sorgfältig aufbewahrt werden, da keine Kopie ausgestellt werden kann.
Falls innerhalb der letzten zwölf Monate bereits ein Archivauszug zu Ihrer Uhr ausgestellt worden ist, wird Ihre Anfrage abgelehnt und Ihre Zahlung vollständig zurückerstattet. Zudem werden Sie darüber informiert, ab welchem Datum ein neuer Archivauszug bestellt werden kann.
Der Archivauszugdienst ist die einzige Instanz, die darüber entscheidet, ob ein Archivauszug erstellt wird oder nicht.
Falls ein Archivauszug nicht ausgestellt werden kann, wird der bezahlte Geldbetrag an Ihre Kreditkarte zurückerstattet.
Wir können keinen Archivauszug ausstellen, während Ihr Zeitmesser noch im Service weilt. Ist der Service abgeschlossen, können Sie anstelle von Fotos der Seriennummern eine Kopie der Servicerechnung einreichen. Diese Ausnahme gilt nur während der Service-Garantiefrist.
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